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Fliegen mit Corona in Gelnhausen

© Bild: aero-club Info Info

Das Jahr 2020 bescherte uns im Frühjahr ein ausgeprägtes Hochdruckgebiet, um in die neue Flugsaison zu starten; Zeitgleich KAM AUCH CORONA ZU UNS!

Durch die behördliche Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, kam der Flugbetrieb im Verein zunächst komplett zum erliegen. Im Segelflug waren lediglich einsitzige Flüge mit eigenstartfähigen Segelflugzeugen zulässig.

Da Segelflug ein Teamsport ist, war also an einen Segelflugbetrieb, wie wir ihn bisher kannten, vorläufig nicht zu denken. Also mussten unsere  Segelflugzeuge sozusagen auch erstmal in “Quarantäne” bleiben.

Erst am 6.05.2020 war es erst wieder möglich, Segelflugbetrieb in kleinen Gruppen unter Beachtung der behördlichen Auflagen durchzuführen. Dies war für uns alle eine ungewöhnliche Situation, an die wir uns aber doch relativ schnell anpassen konnten.

Zunächst konnten wir allerdings nur an der Segelflug-Winde starten, da sich unsere Schleppmaschine in der Werft zur Grundüberholung befand. Das sich dies noch bis weit in die Segelflug-Saison hinziehen würde, konnte zu dem Zeitpunkt noch keiner ahnen.

Bei hervorragendem Wetter konnten wir an dem ersten Segelflugtag in 2020 29 Segelflüge mit einer Gesamtflugzeit von 26 Stunden absolvieren und somit zwar spät, aber gut in die Flugsaison starten.

Auch der Schulbetrieb im Segelflug konnte unter Auflagen wieder beginnen. Für die Fluglehrer und Schüler war das Fliegen mit Mund- und Nasenbedeckung eine ungewohnte Situation.

Da war der Fluglehrer bei der Schulung für jede Minute mit offenem Cockpit am Boden dankbar. Insbesondere für Brillenträger war das Fliegen mit “Maske” eine echte Herausforderung.

© Bild: aero-club Info Info
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Bei durchgehend gutem Wetter während der Segelflug-Flugsaison 2020 konnten trotz aller Auflagen über 2.300 Segelflug-Starts durchführen.

Auch in der Ausbildung unserer Schüler ging es mit fast 900 Schulstarts gut voran. In 2020 haben fünf jugendliche Schüler die A-Prüfung (der erste Alleinflug) absolviert und vier Schüler die praktische Prüfung zum Segelflugpiloten bestanden.

Trotz der schwierigen Umstände in diesem Jahr sind wir viel geflogen und haben auch weiter ausbilden können. Dies war nur möglich, durch den unermüdlichen Einsatz und dem Engagement unserer Ehrenamtlichen Segelfluglehrer und weiterer Vereinsmitglieder, die auf der Segelflugwinde gesessen haben, am Segelflugstart als Startschreiber und/oder Startleiter präsent waren und somit den Segelflugbetrieb sichergestellt haben.

Wir hoffen im Laufe des Jahres 2021 wieder in den ursächlichen Vereinsbetrieb übergehen zu können, der wieder mehr Geselligkeit zulässt und das wir bei CORONA wieder an Bier denken können und wir beim Zusammentreffen wieder einen Schritt nach vorne machen können und nicht nur zurück.

© Bild: aero-club Info Info
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Am Flugplatz
Dr.-Wolfgang-Schaum-Weg 1
63571 Gelnhausen

Turm / Flugleitung:
Telefon: 06051-9217-0

Bürozeiten:
Montag bis Mittwoch
09:30 Uhr  bis 14:00 Uhr
------------------------------
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Mobil: 0157-53261703

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Umschulung von LAPL(A) zur PPL(A)-Lizenz

Regeln für die Umschulung:

Als LAPL(A)-Pilot brauchst du nach Erhalt deiner LAPL(A)-Lizenz 15 Flugstunden mit dem Flugzeug für die Umschulung auf den PPL(A).

10 Stunden davon sind reine Flugausbildung bei einer zugelassenen Flugschule (ATO).

Die Ausbildung enthält 4 Stunden alleine im Flugzeug. Davon sind 2 Stunden für Überlandflüge.

Ein Überlandflug muss mindestens 270 km lang sein und du landest dabei auf 2 fremden Flugplätzen.

Eine theoretische Prüfung entfällt.
Praktische Prüfung
• Prüfer wird vom zuständigen Luftamt zugeteilt
• Prüfungsprotokoll LBA PPL(A)

Umschulung von SPL(UL)

Regeln für die Umschulung:

SPL/(UL)-Piloten müssen die gesamte Ausbildung für die PPL(A), LAPL(A), SPL-Segelflug/TMG durchlaufen.

Dies ist erforderlich, da die Ausbildung für Luftsportgeräte nach nationalen Regeln erfolgt. Für eine Ausbildung nach EASA-Regeln werden diese nicht anerkannt. 

Erleichterung:  Maximal die Hälfte der vorgeschriebenen Ausbildungsstunden können durch UL-Flugstunden als PIC ersetzt werden. Festgelegt wird das während einer Vorab-Flugbeurteilung durch die jeweilige Motorflugschule (ATO oder DTO).

Umschulung von LAPL(A) zur SPL(UL)-Lizenz

Regeln für die Umschulung:

LAPL(A)-Piloten brauchen für die Umschulung auf die SPL(UL)-Lizenz eine gültige Lizenz (laufende Flugerfahrung) in der vorhandenen Klasse.

Du absolvierst mit dem Fluglehrer die Einweisung in die Normal- und Notverfahren und fliegst mindestens ein Stunde mit Fluglehrer.

Ebenfalls sind 3 Landungen alleine erforderlich, sowie eine pyrotechnische Einweisung.

Der Ausbildungsleiter nimmt die praktische Prüfung ab.

 

Umschulung von SPL zur SPL-TMG-Lizenz

Regeln für die Umschulung:

Als SPL-Pilot (Segelflug) benötigst du für die Erweiterung auf die TMG-Rechte folgendes:

Eine Flugausbildung von mindestens 6 Flugstunden. Davon sind 4 Stunden mit Lehrer.

Ein Überlandflug von mindestens 150 km mit Landung auf einem fremden Flugplatz.

Eine Theoretische Ausbildung durch den Fluglehrer in den Fächern:
Grundlagen des Fliegens
Betriebsverfahren
Flugleistung und Flugplanung
Allgemeine Flugzeugkunde in Bezug auf TMG
Navigation

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz

Eine theoretische Prüfung entfällt.
Praktische Prüfung mit mündlichen Theorieteil
• Prüfer kann frei gewählt werden

Umschulung von SPL-TMG zur SPL(UL)-Lizenz

Regeln für die Umschulung:

SPL-TMG-Piloten brauchen für die Umschulung auf die SPL(UL)-Lizenz eine gültige Lizenz (laufende Flugerfahrung) in der vorhandenen Klasse.

Du absolvierst mit dem Fluglehrer die Einweisung in die Normal- und Notverfahren und fliegst mindestens ein Stunde mit Fluglehrer.

Ebenfalls sind 3 Landungen alleine erforderlich, sowie eine pyrotechnische Einweisung.

Der Ausbildungsleiter nimmt die praktische Prüfung ab.