Diese Seite wurde zuletzt am 13. August 2023 aktualisiert

Piloteninfo Flugplatz Gelnhausen

Flugplatzdaten EDFG

Alle Daten und Angaben ohne Gewähr! Die hier dargestellten Daten haben einen rein informativen Charakter. Verwenden Sie bitte für navigatorische Zwecke immer die aktuellsten und offiziellen Quellen wie wie z.B. AIP DEUTSCHLAND und NOTAMs der deutschen Flugsicherung DFS / AIS.

Der Flugplatz Gelnhausen ist zugelassen für Motorflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler, Segelflugzeuge, Hubschrauber, Ballone und Luftschiffe, wobei das Maximalgewicht auf 2.000 kg beschränkt ist. Für Flugzeuge mit bis zu 3.500 kg MTOW gibt es eine PPR-Regelung.

Motorflug und Segelflug wird auf jeweils eigenen Start- und Landebahnen betrieben.

Luftraum C über Gelnhausen 

Der Luftraum C von Frankfurt/Main beginnt in 3.500ft über unserem Flugplatz. Bei Westwind und Betriebsrichtung Piste 25 in Frankfurt, fliegen die Airliner in 4.000ft an. Somit bestehen nur 500ft Puffer zum anfliegende Luftverkehr auf den Flughafen Frankfurt.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie das aktuelle QNH eingestellt haben. Halten Sie ausreichend Abstand (mind. 500ft) zur Luftraum-Untergrenze.

Lage0,8 NM SW Gelnhausen 50° 11′ 83“ N / 09° 10′ 20“ O
Frequenz 123.055 MHz
Höhe 413 ft (126 m ü. NN)
Öffnungszeiten Summer: 1 APR bis 31 OKT
MON – SUN 0800 bis 1700 (UTC) Other Times PPR
Übernachtung Weitere Infos hier klicken …
Landebahn 25 – 840 m x 25 m Gras Tora (840 m) LDA (740 m)
07 – 840 m x 25 m Gras Tora (740 m) LDA (840 m)
Kraftstoff AVGAS 100 LL – 3,05 Euro pro Liter
AVGAS UL91 – 2,95 Euro pro Liter
Der Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen erfolgt im Namen und für Rechnung der TOTALEnergies Marketing Deutschland GmbH.
Im Preis ist die gesetzliche Energiesteuer und die Beträge gem. Brennstoffemissionshandelgesetz für Mineralölprodukte enthalten. (DE 137185849)
Schmiermittel Aeroshell Fluid 41 | Aeroshell Oil 100 | Aeroshell Oil W 100 plus | Aeroshell Oil 10W-50 | Aeroshell Oil Sport Plus 4

Gebühren EDFG für externe Flugzeuge

Stand: 01.11.2021
LandegebührenMotorflugzeug über 2 to MTOW – 20,00 Euro
Motorflugzeug unter 2 to MTOW – 10,00 Euro
Motorsegler / UL – 8,00 Euro
Schulung – 7,00 Euro
Luftschiff – 18,50 Euro

Flugplatzbenutzung Ballon je Start – 11,50 Euro
Segelflugzeug pro Tag – 11,50 Euro
Sprunggebühr pro Sprung – 2,00 Euro
Abstellgebühr Aufgebaut Freigelände pro Nacht – 5,00 Euro
Aufgebaut Hallenplatz pro Nacht – 15,00 Euro

Abgebaut im Anhänger Freigelände pro Nacht – 4,00 Euro
Abgebaut im Anhänger Hallenplatz pro Nacht – 10,00 Euro

(Hinweis: Hallenplätze auf Anfrage)

HINWEIS FÜR ANFLIEGENDE OLDIES!

Zur Förderung des Erhalts von „Oldtimerflugzeugen“ (Flugzeuge die älter als 50 Jahre sind), zahlen diese für die erste Landung am Tag keine Landegebühr auf dem Verkehrslandeplatz-Gelnhausen.