Diese Seite wurde zuletzt am 19. Januar 2023 aktualisiert
Die Sparten im aero-club Gelnhausen
Der Zweck des Verein ist die Förderung des Sportes, insbesondere des Luftsports. Dazu sind die folgenden Sparten eingerichtet, die durch den jeweiligen Referenten vertreten werden.
Sparte Motorflug
In der Motorflug-Sparte sind alle Mitglieder, die gerne Motorflug betreiben möchten, vereint. Dies sind Kleinflugzeuge bis zu maximal 2 Tonnen Abfluggewicht. Die Ultraleichtflugzeuge, die in die Kategorie „Luftsportgeräte“ gehören, sind in den Motorflug integriert. Der Sparte stehen insgesamt 10 Flugzeuge (5 Motor- , 3 UL) und ein Motorsegler (TMG) zur Verfügung.
Sparte Segelflug
In der Segelflug-Sparte sind die Mitglieder und Anhänger des lautlosen Fliegens organisiert. Der Segelflugsparte stehen insgesamt 8 Segelflugzeuge (3 Doppel- und 5 Einsitzer) sowie ein Motorsegler (TMG) zur Verfügung.
Sparte Motorsegler
Die Motorsegler-Sparte vereint die Mitglieder, die eigenständig starten, aber auch ohne Motor fliegen wollen. Der Motorsegler (eine Kombination aus Motor- und Segelflugzeug), war ursprünglich eine eigene Flugzeugklasse mit eigener Piloten-Lizenz.
Heute zählt der Motorsegler (TMG) zu den Segelflugzeugen und kann mit einer Klassenberechtigung zur Motor- oder Segelflug-Lizenz geflogen werden.
Hinweis:
Es ist seit dem 8.04.2020 auch wieder möglich, direkt die Lizenz zum Motorseglerpiloten zu erwerben. Also ist es nicht mehr erforderlich, zunächst eine Segelflug- oder Motorfluglizenz zu erwerben, um dann erst die Klassenberechtigung Motorsegler zu erwerben.
Die Motorseglerlizenz ist jederzeit auf die Segelflug- oder Motorfluglizenz zu erweitern.
Sparte Jugend
Die Jugendgruppe ist bei uns im Verein in einer eigenen Sparte organisiert. Dazu zählen alle Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Jugendlicher Nachwuchs ist das Rückgrat eines jeden Vereins, um den Mitgliederbestand nachhaltig zu sichern.
Für die meisten Jugendlichen ist der Segelflug ein preiswerte Einstieg in die Fliegerei.
Im Segelflug bieten wir, mit attraktiven Beiträgen und Gebühren, sowie organisiertem Schul- und Flugbetrieb, gute Rahmenbedingungen im Verein an.
Sparte Fallschirmsprung
In Gelnhausen wird auch Fallschirmsprung betrieben. Die Sparte-Fallschirmsprung organisiert den Sprungbetrieb, nach Bedarf, in eigener Regie. Gesprungen wird aus einer der drei vereinseigenen Ikarus C42, im Regelfall aus 3.500 ft MSL (ca 950 m über Grund). Regelmäßig findet auch Mittwochs Sprungbetrieb statt. Aufgrund der Höhenbeschränkung durch den Luftraum C (Frankfurt) sind größere Sprunghöhen nicht möglich.
Für den Fallschirmsprung ist keine Vereinsmitgliedschaft nötig. Einzige Voraussetzung ist die vorherige Anmeldung bei einem Sprungleiter, der zuvor bestimmt wird. Der Verein erhebt pro Sprung (unabhängig von der extra zu regelnden Absetzkosten) eine Gebühr von 2 Euro pro Sprung, maximal jedoch 5 Euro pro Sprungtag.
Wer Interesse hat bei uns zu springen, erhält weitere Infos von unseren Fallschirmbeauftragten Dennis Hoffmann unter der Mailadresse: buero@aeroclub-gelnhausen.de oder über unser Kontaktformular. Ebenfalls kann er auch Kontakte zu Absetzpiloten vermitteln bzw. selbst absetzen.
Sprungausbildungen und Tandemsprünge können in Gelnhausen nicht gemacht werden! Der nächste Flugplatz, der diese durchführt, wäre in Lützellinden.