Diese Seite wurde zuletzt am 4. Dezember 2024 aktualisiert

Gebührenordnung EDFG

Allgemeines

Für den Nutzung des Verkehrslandeplatzes Gelnhausen werden entsprechende Nutzungsentgelte fällig. Diese richten sich nach der Luftfahrzeugklasse bzw. dem maximalen Abfluggewicht des Luftfahrzeuges. Für Schullandungen werden ermäßigte Gebühren erhoben. Landegebühren fallen auch bei kurzzeitiger Bodenberührung mit anschließendem durchstarten (Touch and Go) an.

Abstellungen eines Luftfahrzeuges in der Halle ist nach Anfrage möglich, sofern Plätze vorhanden sind.

Benutzer, die kein Mitglied sind, haben sich vor der Benutzung des Flugplatzes bei der Flugleitung auf dem Tower zu anzumelden.

Zahlung

Die angefallenden Gebühren zahlen Sie bei der Flugleitung auf dem Tower. Als Zahlarten akzeptieren wir Barzahlung, Kreditkarte, EC-Karte (Deutscher Institute) und das mobile Bezahlsystem aerops.

HINWEIS FÜR ANFLIEGENDE OLDIES!

Zur Förderung des Erhalts von „Oldtimerflugzeugen“ (Flugzeuge die älter als 50 Jahre sind), zahlen diese für die erste Landung am Tag keine Landegebühr auf dem Verkehrslandeplatz-Gelnhausen.

Gebührenordnung

Seit dem 01.11.2021 gibt es für den Verkehrslandeplatz Gelnhausen eine neue Gebührenordnung.