Fliegen ohne Flugleiter in EDFG

Hinweise zum Fliegen ohne Flugleiter:

Für die lastschwache Winterzeit (01.11. bis zum 31.03.), haben wir vom RP Darmstadt eine Befreiung von der Flugleiterpflicht erhalten. Das “Fliegen ohne Flugleiter” dient ausschließlich dem An- und Abflug von und am Flugplatz Gelnhausen stationierten Maschinen zum Zwecke des Überlandfluges.

Vor jedem Flug hat eine Meldung an den Platzhalter über das Online-Formular zu erfolgen, bis spätestens 1 Stunde vor dem Flug.

Sofern die Vorgaben der Behörde für das „Fliegen ohne Flugleiter“ nicht gegeben sind, muss ein Flugleiter am Platz anwesend sein!

Der Vorstand

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Aero-Club Gelnhausen e.V.

Dr.-Wolfgang-Schaum Weg 1
63571 Gelnhausen

Online Anmeldung - Fliegen ohne Flugleiter

Mit dem Absenden des Formulars (spätestens 1 Stunde) vor dem Flug, so ist dieser unter Vorbehalt genehmigt, sofern bis vor dem Flug kein Widerspruch erfolgt.

Die Befreiung von der Flugleiterpflicht gilt nicht für:

  • Schulflüge mit Flugschülern zum Lizenzerwerb
  • Platzrundenflüge
  • IFR- oder gewerbliche Flüge
  • Nachtflüge (vor SR-30 oder nach SS+30)
  • Mischbetrieb (d.h. Segelflugbetrieb und gleichzeitiger Motorflugbetrieb)
  • Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern
  • GAFOR-Einstufung schlechter als “M” (d.h. mindestens Wolkenuntergrenze von 500ft GND und Sicht mehr als 1,5 km)

In diesen Fällen muss ein Flugleiter am Platz anwesend sein!

Hinweis: Am Verkehrslandeplatz Gelnhausen sind beim ,"Fliegen ohne Flugleiter", im Gegenanflug, Queranflug, Endanflug, beim Rollen mit Motorkraft und vor dem Aufrollen auf die Piste zum Start durch den PIC Blindmeldungen abzugeben.

Angaben zum geplanten Flug:

Art der Flugmeldung

Enthaftungserklärung “Fliegen ohne Flugleiter”

Ich erkläre gegenüber dem Platzhalter des VLP Gelnhausen folgendes:

Als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ist mir bekannt, dass der Flugplatzhalter beim Flugbetrieb ohne Flugleiter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen kann. Ich habe daher in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall und lassen sich die Mangel nicht beseitigen, sind Starts und Landungen ohne Flugleiter unzulässig.

Mir ist somit bekannt, dass ich als Luftfahrzeugführer alleine das Risiko trage.

Ich nehme zur Kenntniss, dass ich bei wiederholtem Fehlverhalten durch den Platzhalter jederzeit vom “Fliegen ohne Flugleiter” ausgeschlossen werden kann. Ich versichere, dass ich die Daten meiner Flüge noch am selben Tag wahrheitsgetreu im Vereinsflieger in meinem "Persönlichen Flugbuch" erfasse.

Bestätigung vom PIC
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