Fliegen ohne Flugleiter in EDFG

Hinweise zum Fliegen ohne Flugleiter:

Für die lastschwache Winterzeit (01.11. bis zum 31.03.), haben wir vom RP Darmstadt eine Befreiung von der Flugleiterpflicht erhalten. Das “Fliegen ohne Flugleiter” dient ausschließlich dem An- und Abflug von und am Flugplatz Gelnhausen stationierten Maschinen zum Zwecke des Überlandfluges.

Vor jedem Flug hat eine Meldung an den Platzhalter über das Online-Formular zu erfolgen, bis spätestens 1 Stunde vor dem Flug.

Sofern die Vorgaben der Behörde für das “Fliegen ohne Flugleiter” nicht gegeben sind, muss ein Flugleiter am Platz anwesend sein!

Der Vorstand

Das im Winter praktizierte "Fliegen ohne Flugleiter" ist uns nur vom 01.11. - 31.03. genehmigt. Außerhalb dieser Zeit, also in der Saison, benötigt ihr für jeden Start außerhalb der Öffnungszeiten mindestens einen Betriebsleiter (neues Wort für "Flugleiter")! Bitte trefft dazu rechtzeitig Vorkehrungen und sorgt dafür, dass bei Start/Landung ein Betriebsleiter oder BfL anwesend ist.